Gutachten für Erbschaften und Finanzbehörden

Immobilien als Lebenswert sind ein wichtiger Bestandteil für künftige Eigentümer. In diesem Fall ist es wichtig, den genauen Wert der eigenen Immobilie zu kennen, um hohe Steuerforderungen des Finanzamtes zu vermeiden.

Sie haben eine Immobilie geerbt?
Wer Begünstigter einer Erbschaft ist, in der auch eine Immobilie Teil des Erbes ist, hat eine Frist von sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Kenntnis der möglichen Erbschaft. Niemand wird gezwungen ein Erbe anzunehmen, jeder kann dieses ausschlagen. Diese Möglichkeit schützt Sie, denn vererbt wird nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden samt Verpflichtungen des Verstorbenen.
Wichtig ist zu wissen, dass nicht die Möglichkeit besteht nur das Wertpapierdepot und das gefüllte Bankkonto der Erbschaft anzunehmen und gleichzeitig die stark sanierungsbedürftige und verschuldete Immobilie auszuschlagen. Es kann immer nur das ganze Erbe ausgeschlagen oder angenommen werden. Eine Besonderheit ergibt sich daraus, was den Pflichtteil anbelangt. Wer eine Erbschaft komplett ausschlägt, erhält auch nicht den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.
Für den Fall, dass eine hinterlassene Immobilie vererbt wird, ist eine qualifizierte und objektive Wertermittlung der Immobilie ratsam. Es gibt Fälle, die eine erscheinend lukrative und gewinnbringende Immobilie zur Falle werden lassen, wie z. B.:

  • Die Kosten der Erschließung wurde nach dem Kommunalabgabengesetz durch die Gemeinde für Ihre Immobilie noch nicht abschließend abgerechnet.
  • Aufgrund eines verborgenen Bauschadens entstehen im Nachhinein hohe Sanierungs- und Entsorgungskosten
  • Es entsteht ein regionaler Flughafen – deren Einflugschneise befindet sich in Ihrem Einzugsgebiet. Dadurch entstehen ggf. Immissionen, die den Grundstückswert mindern, zudem kann die Immobilie nicht so wie geplant umgebaut werden.
  • Bei einem Eigentümerwechsel, im Falle einer Erbschaft, hat der neue Eigentümer nach dem Gebäudeenergiegesetz die Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Sanierungen durchzuführen.
  • Ihre Immobilie liegt in einem Gebiet, in dem eine Erhaltungssatzung besteht (Milieuschutz), sodass Sie Ihre neue Immobilie nicht so umbauen können, wie Sie gerne möchten. Ein Abriss, Neubau oder Modernisierung sind durch eine behördliche Genehmigung zu prüfen. Auch kann vorkommen, dass die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen durch eine entsprechende Satzung erschwert wird.


Diese genannten Beeinträchtigungen sind nicht ungewöhnlich und zeigen sich geradezu späterer Zeit, wenn sich der Erbe bereits intensiv mit der Immobilie auseinandergesetzt hat und vermeintlich alles über die Immobilie zu wissen vermag


AKTUELLES ZUR GRUNDSTEUERREFORM 2025

Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes durch ein Sachverständigengutachten.

Mit dem 1. Januar 2022 beginnt die Feststellung der neuen Grundsteuer. Sie betrifft alle Grundbesitzer und Eigentümer von Häusern und Eigentumswohnungen. Die Höhe einer anfallenden Steuer wird bei einer Übergabe von Immobilien wie z. B. bei einer Schenkung oder Erbschaft vom Finanzamt mit einem einfachen Wertermittlungsverfahren abgeleitet. Es handelt sich um eine steuerliche Bewertung nach dem Bewertungsgesetz, mit dem Ziel, Immobilien mit einem durchschnittlichen Verkehrswert/Marktwert einzuschätzen, um so die Höhe der Erbschaftssteuer festzulegen.

Diese Methode des Finanzamtes hat für Sie als Eigentümer Risiken, da kein Bezug zum Objekt sowie das Marktverhalten am regionalen Immobilienmarkt berücksichtigt wurden. Unberührt bleibt die Berücksichtigung von Rechten und Belastungen, Immissionen oder ein hoher Instandhaltungsrückstau – welche den Verkehrswert positiv oder negativ verändern würden.

Bei dem Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes der Immobilie ist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB durch einen entsprechenden Sachverständigen zu erstellen. Dies kann durch einen zertifizierten Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt werden.

Unsere Leistungen im  Überblick

Verkehrswert Gutachten

Kurzgutachten & Gutacherliche Stellungnahme

Für Erbschaft und Finanzbehörden

Bei Scheidung und Vermögensauseinandersetzung