Gutachten bei Scheidung und Vermögensteilung
Die Aufhebung einer Ehe ist für beide Ehepartner schmerzhaft und kann Ihr wesentliches Vermögen belasten. Fragen zur Immobilie sollten daher keine weiteren Schwierigkeiten aufwerfen, zumal wenn Kinder aus der gemeinsamen Ehe hervorgehen.
Das Symbol der Familie ist eine Immobilie – diese ist mehr als nur ein Wohnraum. Scheitert eine Ehe, muss die Nutzung der Immobilie neu definiert werden. Die Scheidungsimmobilie ist in vielen Verfahren das primäre Streitthema. Alle Anstrengungen haben sich in der ehelichen Zeit auf den Bau oder Kauf der eigenen Immobilie samt Finanzierung konzentriert. Daher ist es möglich, dass außerhalb der Immobilie nur wenig Zugewinn angefallen ist. Eine Einigung über den Verbleib der Immobilie setzt eine Vermögensauseinandersetzung voraus. Erschwert wird dies alles durch die knapperen Finanzmittel und weiterhin durch einen emotionalen Konflikt den ehemaligen Lebensmittelpunkt der für eine weitere Lebensphase vorhandener Kinder sein kann.
Zusammengefasst lässt sich sagen:
- Ohne Ehevertrag handelt es sich um eine Zugewinngemeinschaft
- Wer in einer Zugewinngemeinschaft lebt, kann die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens fordern
- Ausgeglichen wird nur der Zuwachs des Vermögens nach der Eheschließung
Bei der Wertermittlung der Immobilie ist auf den Verkehrswert nach § 194 BauGB abzustellen. Dieser bestimmt sich „durch den Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.
Sie werden sich im Laufe der Entscheidungsfindung folgende Fragen stellen müssen:
- Wie soll das Haus genutzt werden?
- Wer muss wem welchen Anteil ausbezahlen?
- Welchen Wert hat die Immobilie überhaupt?
Eine Wertermittlung im Scheidungsfall bringt beiden Parteien viel Klarheit und erspart unnötige Diskussionen. Bein einer gütlichen Einigung kann auch ein Kurzgutachten zur Hilfe genommen werden.