Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist gerichtsfest und wird als Bewertungsanlass bei Schiedung, Erbschaft, oder steuerlichen Aspekten einer Immobilie angewendet.
In vielen Fällen der Bewertungsanlässe wie unter anderem Scheidung, Erbschaft oder steuerliche Aspekte einer Immobilie kann es relevant sein, den Verkehrswert der Immobilie mittels gesetzlicher Vorgaben und Grundsätze der Wertermittlung gemäß §194 BauGB gerichtsfest zu ermitteln.
Kurzgutachten & Gutachterliche Stellungnahme
Eine gutachterliche Stellungnahme wird meist im privaten Bereich bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie gewünscht. Dies dient einer ersten Einschätzung des Kaufobjektes.
Sollte eine kurze schriftliche Dokumentation gewünscht sein, bietet sich ein Kurzgutachten an.
Dies kann ebenfalls im Rahmen einer begleiteten Immobiliensuche bzw. eines Immobilienkaufes in Anspruch genommen werden.
Eine gutachterliche Stellungnahme kommt infrage, wenn es sich um einen Kauf oder Verkauf eines Objekts im privaten Bereich handelt oder Eigentümerparteien eine Übertragung einer Immobilie planen, in der eine juristische Unterstützung hinfällig ist und sich beide Parteien einig sind.
Gutachten bei Erbschaft & Finanzbehörden
Um hohe Steuerforderungen des Finanzamtes zu vermeiden, ist dies ein wichtiger Bestandteil für künftige Eigentümer.
Gutachten bei Scheidung & Vermögensauseinandersetzung
Wird eine Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgehoben, ist dies nicht nur schmerzhaft sondern auch finanziell belastend, gerade wenn die Immobilie ihr wesentliches Vermögen darstellt.